100% ZUSCHUSS FÜR EINE PROFESSIONELLE UNTERNEHMENSBERATUNG FÜR UNTERNEHMEN IN SCHWIERIGKEITEN MÖGLICH!
MEHR INFOS DAZU WEITER UNTEN…
KRISEN – HILFSPAKETE FÜR UNTERNEHMER
Krisen – Förderungen – Finanzierungen – Rettungsschirm | Wir prüfen, welche Möglichkeiten Ihnen und Ihrem Unternehmen zur Verfügung stehen.
100% ZUSCHUSS FÜR EINE PROFESSIONELLE UNTERNEHMENSBERATUNG FÜR UNTERNEHMEN IN SCHWIERIGKEITEN MÖGLICH!
Sie benötigen Hilfe bei Finanzierung, Förderung, Digitalisierung und Unternehmenssicherung?
Sie wollen als Unternehmen gestärkt aus der Krise kommen?
Dann nutzen Sie unsere mit bis zu 100% Zuschuss zum Beratungshonorar geförderte Unternehmensberatung. Dies gilt ab dem 01.04.2020 für kleine und mittelständische Unternehmen (KMU-Kriterien) und für Freiberufler in Schwierigkeiten. Die Unternehmensberatung wird mit 100% bezuschusst. Die Bezahlung erfolgt ohne Vorfinanzierung der Beratungskosten durch Sie! Siehe haben keine Kosten!
Sichern Sie sich jetzt die Zuschüsse und arbeiten Sie mit den Experten! Bei Interesse an unserem 100%-geförderten Beratungspaket kontaktieren Sie uns bitte sofort über dieses Formular*!
*( Unternehmen, die aufgrund der Coronavirus-Krise in Schwierigkeiten geraten sind, können diese Beratung nutzen.
Nutzen Sie die Fördermittel jetzt! Dieses Programm ist ein spezielles Förderprogramm für Unternehmen, die durch die CORONA-Krise in Schwierigkeiten geraten sind. Bezahlt wird es aus Mitteln der Fördertöpfe über das BAFA. Wir sind die Experten für die Unternehmensberatung in Zeiten des Digitalen Wandels und seit 1998 als Unternehmensberatung tätig!)
Die betroffenen Unternehmen erhalten einen Zuschuss in Höhe von 100 %, maximal jedoch 4.000 Euro, der in Rechnung gestellten Beratungskosten (Vollfinanzierung).
Die Förderung im Rahmen dieser Ergänzung zur Rahmenrichtlinie erfolgt ausschließlich aus Mitteln des Bundes. Die Regelungen und Bedingungen einer (Teil-) Förderung aus dem Europäischen Sozialfonds (ESF) entfallen somit.
– Anträge auf Förderung einer Beratung nach diesen Bestimmungen können zunächst bis einschließlich 31. Dezember 2020 gestellt werden.
Die in Rechnung zu stellende Umsatzsteuer wird nicht bezuschusst und ist wie auch über die 4.000 Euro hinausgehenden Rechnungsbeträge vom Unternehmen zu tragen. Die jeweiligen Regelungen zur Berechnung und Zahlung der Umsatzsteuer sind zu beachten. Dies gilt ebenfalls für nicht vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen.
Der Zuschuss wird vom BAFA als Bewilligungsbehörde direkt auf das Konto des Beratungsunternehmens ausgezahlt. Die Kontoverbindung ist im Verwendungsnachweis einzutragen und muss mit der in der Beraterrechnung anzugebenden Kontoverbindung übereinstimmen. Aufgrund der 100 %-Förderung werden die antragsberechtigten Unternehmen von einer Vorfinanzierung der Beratungskosten entlastet. Dementsprechend wird im Rahmen des Verwendungsnachweises – im Gegensatz zu den üblichen Bedingungen der Rahmenrichtlinie – kein Kontoauszug vom antragstellenden Unternehmen eingereicht. )
HILFSPAKETE
&
Soforthilfen
ZUSCHÜSSE
&
Förderungen
DARLEHEN
&
Finanzierung
KREDITE
&
Sonderzahlungen
STUNDUNGEN
&
Steuerstundungen
SOFORTHILFE-KMU-KOELN.DE INFORMIERT ÜBER FÖRDERUNG UND FINANZHILFEN FÜR UNTERNEHMEN & SELBSTSTÄNDIGE – BESONDERS IN DER CORONA – KRISE
Unternehmen, Selbstständige und Freiberufler fürchten aktuell um ihre Firmen, die eigene Praxis und die Zukunft. Peter Altmaier erklärte dazu in der Bundespressekonferenz:
„Oberstes Ziel der Wirtschaftspolitik in dieser Lage muss nun sein, Unsicherheit abzubauen. Kein gesundes Unternehmen sollte wegen Corona in die Insolvenz gehen, kein Arbeitsplatz sollte verlorengehen. Wir spannen daher ein umfassendes Schutzschild für Beschäftigte und Unternehmen.“
Dies gilt auch für Ihre Firma. Auch Ihnen wird mit Liquiditätsprogrammen, Darlehen und Zuschüssen geholfen.
In einer Erklärung der Bundesregierung vom 13. März 2020 auf der Homepage www.bundesregierung.de heißt es:
„Viele Unternehmen und Betriebe leiden derzeit an unverschuldeten Umsatzrückgängen – entweder aufgrund von Störungen in den Lieferketten oder durch signifikanten Nachfrage-Rückgang in zahlreichen Sektoren unserer Volkswirtschaft. Gleichzeitig können die laufenden Kosten oft gar nicht oder nur langsam abgebaut werden. Dies kann dazu führen, dass gesunde Unternehmen völlig unverschuldet in Finanznöte geraten, insbesondere was ihre Ausstattung mit liquiden Finanzmitteln angeht. Mit neuen und im Volumen unbegrenzten Maßnahmen zur Liquiditätsausstattung sollen Unternehmen und Beschäftigte geschützt werden.“
Wie können Sie sich vorbereiten?
- Die eigenen Bankunterlagen sind auf den neusten Stand zu bringen.
- Jahresabschlüsse 2018 und bestenfalls 2019 sind zu besorgen.
- Wer den Jahresabschluss 2019 noch nicht hat, sollte sich den Status vom Steuerberater feststellen lassen.
- Eine Planung für das Unternehmen und die Mittelverwendung notwendig.
Welche Hilfen gibt es?
Die Bundesregierung hat ein Soforthilfeprogramm in Höhe von 50 Milliarden Euro für
Kleinstunternehmer und Solo-Selbständige beschlossen.
Ebenso existiert die Errichtung eines Wirtschaftsstabilisierungsfonds, um die Liquidität und Solvabilität von Unternehmen zu gewährleisten.
Dieser kombiniert und ergänzt die Sonderprogramme der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW).
Das businessconsultingnetwork hat den für Sie passenden Unternehmensberater, um sich genau um Ihr Anliegen zu kümmern.
KREDITE
und Finanzierungen
ZUSCHÜSSE
und Sonderzahlungen
AUFSTOCKUNGEN
und Kurzarbeitergeld
STUNDUNGEN
und Sonderzahlungen
FÖRDERUNGEN
und Darlehen
Unter anderem auch
Darlehen
Es ist beschlossen worden, dass es einen 500 Mrd. Euro Rettungsrahmen (Rettungsschirm) mit drei Stufen bereitgestellt wird. Die ersten 20 Mrd. Euro wurden bereits freigeschaltet. Also gibt es quasi unbegrenzte Liquiditätshilfen.
Fördermittel
Zusätzlich gibt es ein großes Angebot an Fördermitteln für die Unternehmensentwicklung und -transformation mit 50% bis 80% nicht rückzahlbaren Zuschüssen. Diese Instrumente stehen bereits heute zur Verfügung und können jederzeit genutzt werden!
Kurzarbeit
Für Kurzarbeit soll nun der neue Gesetzentwurf für erleichtertes Kurzarbeitergeld gelten. Betriebe sollen Kurzarbeitergeld schon nutzen können, wenn nur 10 % der Beschäftigten vom Arbeitsausfall betroffen sind – statt wie bisher ein Drittel. Die Sozialbeiträge sollen ihnen zudem voll von der Bundesagentur für Arbeit (BA) erstattet werden
Mein Unternehmertipp:
Nutzen Sie bereits heute die Chance auf Neuausrichtung.
Jede Krise hat ein Ende und dann geht es in den nächsten Aufschwung. Bereiten Sie sich als Unternehmer/-in jetzt schon auf die neuen Trends, die neuste Technik und Themen vor! Während alle anderen noch diskutieren und lamentieren, packen echte Unternehmer/-innen an und nutzen den Vorsprung, den Sie sich in der Zwischenzeit erarbeitet haben. Prüfen Sie alle Ausgaben! Reinigen Sie Ihre Systeme von überflüssigem Ballast und verschlanken Sie die Prozesse. Besorgen Sie sich nun in der Krise das Wachstumskapital. Putzen Sie Ihre Webseiten und bauen Sie auf die Neuen Medien. Setzen Sie auf Digitalisierung v.a. in der Markterschließung! Lesen Sie sich in die neuen Zukunftsthemen ein. Schulen Sie sich und Ihre Mitarbeiter (auch online) und dann geht es bald aufwärts!
Wir helfen Ihnen umgehend
Einfach, schnell, unkompliziert & kostenfrei
Melden Sie sich jetzt bei uns und wir kümmern uns umgehend um alle Möglichkeiten, die Ihnen zustehen.
Urheberrechte liegen bei Marius Jost – All Rights Reserved